Mit der Novellierung des Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) durch das „Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten" werden die Aufgaben des Zentrums für Krebsregisterdaten beim RKI (ZfKD) erweitert. Ab 2023 übermitteln die Landeskrebsregister regelmäßig auch klinischen Daten (insbesondere zur Therapie und zum Krankheitsverlauf) an das ZfKD.
Die Klinische Landesauswertungsstelle (KLast) wird in Oldenburg bei der Offis Care GmbH eingerichtet. Die KLast wird Daten des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen auf Landesebene auswerten und gewährleistet eine abgestimmte und konsistente Krebsberichterstattung aus epidemiologischer und klinischer Sicht für Niedersachsen.
Ab. 1. Juli nimmt das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) seinen Regelbetrieb auf. EKN und KKN arbeiten eng zusammen und betreiben eine gemeinsame Datenannahmestelle (elektronisches Melderportal).
Gründung des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen (KKN) als selbständige Anstalt öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes Niedersachsen.
Gesetz zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen tritt in Kraft. Artikel 1 enthält das Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN). Mit Artikel 2 wird das bestehende GEKN in einzelnen Paragrafen angepasst.
Neufassung des Gesetzes über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (GEKN) tritt zum 1. Januar in Kraft.
Mit dem neuen Gesetz sind alle Meldungen kleinräumig zuzuordnen und können bei Verdacht auf regionale Krebshäufungen ausgewertet und analysiert werden (bisher galt dies nur für Meldungen mit Einwilligung der Patienten). Weitere Verbesserungen sind die Anpassungen an die Vorgaben des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG) und Regelungen zur Evaluation von Krebsfrüherkennungs-Programmen.
Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz - KFRG). Zentrale Inhalte: Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung; Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister, die flächendeckend in den Bundesländern einzurichten sind. Hintergrund ist die Umsetzung des Nationalen Krebsplans, dessen Ziel es ist, die Versorgung krebskranker Menschen in Deutschland zu verbessern.
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) tritt in Kraft und regelt u.a. die Datenübermittlung zwischen den epidemiologischen Landes-krebsregistern und dem Zentrum für Krebsregisterdaten beim RKI.
Flächendeckende Erfassung von Krebserkrankungen im EKN erfolgt für ganz Niedersachsen mit einer Vollzähligkeit der Erfassung von mehr als 90%.
Aufbau der flächendeckenden Krebsregistrierung in Niedersachsen entsprechend des im GEKN vorgesehenen Stufenplans: Bezirk Weser-Ems (2000), Bezirk Lüneburg (2001), Bezirk Braunschweig (2002) und Bezirk Hannover (2003).
Inkrafttreten des Gesetzes über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (GEKN) und Einrichtung des EKN durch das Land Niedersachsen (mit der Vertrauensstelle in Hannover und der Registerstelle in Oldenburg). Das GEKN beschreibt ein Melderecht für alle Ärztinnen und Ärzte mit direktem Patientenkontakt mit Einwilligung der Betroffenen sowie eine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte ohne direkten Patientenkontakt.
Erprobungsphase der organisatorischen Strukturen und der Meldewege mit Meldungen aus dem Tumorzentrum Oldenburg; Entwicklung und Erprobung der Softwaresysteme für ein epidemiologisches Krebsregister in Niedersachsen mit datenschutz-konformen Strukturen und Kontrollnummern-System, Gesetzesvorbereitung.
Bundeskrebsregistergesetz trifft in Kraft und verpflichtet alle Länder zur epidemiologischen Krebsregistrierung. Es ist auf 5 Jahre begrenzt.
Vorarbeiten u.a. für die Umsetzung eines neuartigen Meldemodells in einem niedersächsischen Krebsregister.
Koalitionsvereinbarung in Niedersachsen zum Aufbau eines landesweiten Krebsregisters.