Gemäß § 3 Gesetz über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (GEKN) werden mit dem Meldebogen Personendaten und epidemiologische Daten erhoben. Personen identifizierende Angaben werden nur verschlüsselt gespeichert. Folgende epidemiologischen Daten werden unverschlüsselt dauerhaft in der Registerstelle gespeichert
(vgl. § 2 Abs. 2 GEKN):
- Geschlecht
- Geburtsdatum (Monat + Jahr)
- Wohnort mit Postleitzahl und amtlichem Gemeindeschlüssel, geographische Koordinaten in einer Genauigkeit von 1.000 mal 1.000 Meter
- Tumordiagnose
- Datum der Tumordiagnose
- Diagnoseanlass
- Art der Diagnosesicherung
- Tumorlokalisation
- Tumorgröße und Metastasierung (TNM-Stadien)
- frühere Tumorerkrankungen
- Art der Therapie
- gegebenenfalls Angaben zum Sterbefall: Sterbemonat und -jahr, Todesursache
- Angaben zum Verlauf der Tumorerkrankung (Rezidiv, Metastasierung, Progression)
- Bei Teilnahme an Reihenuntersuchungen auf Krebs (Screeningverfahren): Screeningergebnis, Screeningdatum, gegebenenfalls Angaben zu einem Intervallkarzinom
- biologische Eigenschaften eines Tumors, Prognosefaktoren und prädiktive Marker