Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.krebsregister-niedersachsen.de. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Im Jahr 2022 wurden die Webseiten www.krebsregister-niedersachsen komplett überarbeitet. Ein Ziel des Epidemiologische Krebsregister war es dabei die Internetseiten gemäß den Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Es gibt eine Startseite, die auf andere Bereiche und Institutionen mit jeweils eigenen Seiten verweist und sich von den weiteren Seiten der Registerstelle des EKN unterscheidet.

Die Seiten „Interaktiver Bericht“ und „Datenbankabfrage“ stehen seit Januar 2021 in überarbeiteter Form zur Verfügung und entsprechen weitgehend den Anforderungen der Barrierefreiheit.

Links in Fließtexten sind farblich und durch Unterstreichung bei Kontakt mit dem Cursor markiert.

Vorhandene PDF-Dateien sind meist nicht barrierefrei.

Auf den Seiten „Projekte/Rückblick“ werden Verweise auf Abbildungen im Text bisher noch nicht durch einen Link beschrieben, die Umsetzung erfolgt mit geringer Priorität, da es sich um archivierte Inhalte handelt. Auf allen anderen Seiten wurde diese Anforderung bereits umgesetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

E-Mail: registerstelle@krebsregister-niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Die Website wurde im Jahr 2006 erstmalig online gestellt und seither regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.

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