Das Gesetz über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (GEKN) (pdf, 110 KB) stellt die landesrechtliche Grundlage der epidemiologischen Krebsregistrierung dar. Eine Neufassung des Gesetzes trat am 01.01.2013 in Kraft.
Das GEKN wurde mit Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und ‑registergesetzes in Niedersachsen (pdf, 1.1 MB) vom 25.09.2017 in einzelnen Paragrafen angepasst.
Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und ‑registergesetzes in Niedersachsen (pdf, 1.1 MB) enthält die Aufgabenbeschreibung für das Klinische Krebsregister Niedersachsen (Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen – GKKN), das am 1.12.2017 als Anstalt des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes Niedersachsen gegründet wurde.